Hang Loose…Teil 2

Nachdem ich bereits 2008 vom Abmahnwahn berichtet habe kam es dann jetzt zum Supergau in der Geschichte, pünktlichst zum Stichtag hat der Anwalt, der bis dato auf seinen Kosten sitzen geblieben ist Klage eingereicht. Stichtag war 31.12., das Schreiben ging im Landgericht Hamburg zwischen Dienstschluss und 24 Uhr ein, da hat sich also jemand richtig schön Zeit gelassen.

Mein Anwalt hat zwei Möglichkeiten gesehen, aus der Geschichte rauszukommen, entweder vor Gericht oder zahlen. Da meine Rechtschutzversicherung im aktuellen Fall nicht greift weil erst nach der „Tat“ abgeschlossen und mein Glaube an unser Rechtssystem durch diese Sache nicht unbedingt der Stärkste ist habe ich mich entschlossen, zu zahlen. Die Kosten sind natürlich durch anfallende Gerichtskosten etc. inzwischen über den eigentlichen Betrag gestiegen. Meinem Anwalt nach wäre eine Möglichkeit, vor Gericht zu erreichen, dass der Streitwert, der ausschlaggebend für die Anwaltgebühr ist entsprechend nach unten korrigiert wird. Allerdings ist Gerichtsstand Hamburg, und dieser Umstand und die nicht greifende Rechtschutzversicherung haben mich dazu gebracht, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.

Eine Freundin brachte mich auf die Idee, vielleicht die Marke anfechten zu lassen, denn es kann einfach nicht sein, aus einem Allgemeingut wie dem Hang Loose Gruß eine Marke zu machen und damit Anwälte auf die Idee zu bringen, ihr Geld damit zu verdienen und es armen Leuten aus der Tasche zu ziehen, denn bei der Summe geht es um ein Monatsgehalt…Vielleicht finden sich ja ein paar Leute die Lust darauf haben, so einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten…
dazu !!hier!! ein interessanter Link!

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